Kanzlei Burghardt & Burghardt in Berlin

Burghardt & Burghardt - Rechtsanwältin und Patentanwälte

European Patent & Trademark Attorneys
zugelassen als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt) sowie vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Rechtsanwältin zugelassen zur Vertretung vor allen Deutschen Gerichten in 1. und 2. Instanz und zur Vertretung vor dem EuGH.

Allgemeine Angaben zur Anwaltssozietät

Die Anwaltssozietät BURGHARDT & BURGHARDT ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihre Gesellschafter sind Herr Dieter Burghardt und Frau Rosemarie Burghardt, die beide ihre Zulassungen als Anwälte zuerst in Deutschland erhalten haben. Dieter Burghardt ist zugelassen als Patentanwalt und Rosemarie Burghardt ist zugelassen sowohl als Rechtsanwältin wie auch als Patentanwältin.

Die patentanwaltlichen Zulassungen berechtigen die Patentanwälte zur Vertretung ihrer Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht.

Darüberhinaus sind die Patentanwälte zugelassen zur Vertretung ihrer Mandanten in Angelegenheiten internationaler gewerblicher Schutzrechte vor nachstehenden internationalen Behörden

Frau Burghardt ist durch ihre zusätzliche Zulassung als Rechtsanwältin außerdem zur Vertretung vor allen deutschen Gerichten I. und II. Instanz sowie vor dem Europäischen Gerichtshof zugelassen.

Anwaltskanzlei Burghardt und Burghardt

Rechtsanwältin und Patentanwälte

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