Kanzlei Burghardt & Burghardt in Berlin

Burghardt & Burghardt - Rechtsanwältin und Patentanwälte

European Patent & Trademark Attorneys
zugelassen als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt) sowie vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Rechtsanwältin zugelassen zur Vertretung vor allen Deutschen Gerichten in 1. und 2. Instanz und zur Vertretung vor dem EuGH.

Tätigkeitsbereiche

Patentanwalt

Die patentanwaltliche Tätigkeit erfolgt vorrangig auf den technischen Fachgebieten

  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • chemische Verfahrenstechnik
  • Feinmechanik
  • Medizintechnik
  • Optik
  • Informationstechnologie

und umfasst u.a.

  • die patentanwaltlichen Arbeiten, die zu den für einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz vorgesehenen technischen Lösungen, unter Markenschutz zu stellenden Kennzeichen oder durch Geschmacksmuster zu schützenden, eigentümlich gestalteten Gegenständen durchzuführen sind, bevor die Einleitung des jeweiligen Schutzbewilligungsverfahrens erfolgen kann,
  • die Analyse von Erfindungsvorschlägen auf die aus diesen entnehmbaren, erfolgsverbürgenden technischen Mittel der Erfindung,
  • die Ermittlung der wesentlichen, die Erfindung kennzeichnenden Merkmale der erfinderischen Mittel, die zum Gegenstand des Schutzbegehrens gemacht werden müssen,
  • die Erfassung der einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz zugänglichen und schutzbegründenden technischen Merkmale von konstruktiven Lösungen oder der Merkmale spezieller Verfahrensschritte von unter Patentschutz zu stellenden Herstellungs- oder Arbeitsverfahren in dazu zu formulierenden Schutzansprüchen,
  • die Erarbeitung der zur Einleitung des jeweiligen Schutzbewilligungsverfahrens für jede Art von gewerblichen Schutzrechten benötigten Unterlagen, die Vornahme der Hinterlegung dieser Unterlagen bei dem zuständigen Patent- und/oder Markenamt und die Erledigung der bis zur Gewährung des beantragten Rechtsschutzes durch die nationale oder internationale Erteilungsbehörde anfallenden patentanwaltlichen Arbeiten, z. B. die Auseinandersetzungen mit den patentamtlichen Prüfern in den Schutzbewilligungsverfahren,
  • die Überwachung der Termine für die Fälligkeit von zu stellenden Anträgen und zu zahlenden patentamtlichen Gebühren, z. B. Aufrechterhaltungs- bzw. Verlängerungsgebühren für den Fortbestand der Schutzwirkungen der einzelnen Schutzrechte im In- und Ausland,
  • die patentanwaltliche Beratung der Mandanten in allen ihre eigenen oder fremde Schutzrechte betreffenden oder mit diesen zusammenhängenden Rechtsfragen.

 

Anwaltskanzlei Burghardt und Burghardt

Rechtsanwältin und Patentanwälte

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