Tätigkeitsbereiche
Patentanwalt
Die patentanwaltliche Tätigkeit erfolgt vorrangig auf den technischen Fachgebieten
- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- chemische Verfahrenstechnik
- Feinmechanik
- Medizintechnik
- Optik
- Informationstechnologie
und umfasst u.a.
- die patentanwaltlichen Arbeiten, die zu den für einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz vorgesehenen technischen Lösungen, unter Markenschutz zu stellenden Kennzeichen oder durch Geschmacksmuster zu schützenden, eigentümlich gestalteten Gegenständen durchzuführen sind, bevor die Einleitung des jeweiligen Schutzbewilligungsverfahrens erfolgen kann,
- die Analyse von Erfindungsvorschlägen auf die aus diesen entnehmbaren, erfolgsverbürgenden technischen Mittel der Erfindung,
- die Ermittlung der wesentlichen, die Erfindung kennzeichnenden Merkmale der erfinderischen Mittel, die zum Gegenstand des Schutzbegehrens gemacht werden müssen,
- die Erfassung der einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz zugänglichen und schutzbegründenden technischen Merkmale von konstruktiven Lösungen oder der Merkmale spezieller Verfahrensschritte von unter Patentschutz zu stellenden Herstellungs- oder Arbeitsverfahren in dazu zu formulierenden Schutzansprüchen,
- die Erarbeitung der zur Einleitung des jeweiligen Schutzbewilligungsverfahrens für jede Art von gewerblichen Schutzrechten benötigten Unterlagen, die Vornahme der Hinterlegung dieser Unterlagen bei dem zuständigen Patent- und/oder Markenamt und die Erledigung der bis zur Gewährung des beantragten Rechtsschutzes durch die nationale oder internationale Erteilungsbehörde anfallenden patentanwaltlichen Arbeiten, z. B. die Auseinandersetzungen mit den patentamtlichen Prüfern in den Schutzbewilligungsverfahren,
- die Überwachung der Termine für die Fälligkeit von zu stellenden Anträgen und zu zahlenden patentamtlichen Gebühren, z. B. Aufrechterhaltungs- bzw. Verlängerungsgebühren für den Fortbestand der Schutzwirkungen der einzelnen Schutzrechte im In- und Ausland,
- die patentanwaltliche Beratung der Mandanten in allen ihre eigenen oder fremde Schutzrechte betreffenden oder mit diesen zusammenhängenden Rechtsfragen.
Rechtsanwältin
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit umfasst vorrangig Angelegenheiten aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, und zwar
- die Vertretungsübernahme von Mandanten in vor den Landgerichten zu führenden Rechtsstreitigkeiten, die Angelegenheiten betreffen, bei denen Rechte an oder aus einem eigenen oder fremden Schutzrecht streitig sind, z. B. Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden oder der Rechtsbestand eines Schutzrechtes angefochten wird oder die Inhaberrechte an einem Schutzrecht Streitgegenstand sind,
- die Vertretung von Mandanten in Verfahren zu oder aus Einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen, die gewerbliche Schutzrechte betreffen.