European Patent & Trademark Attorneys
zugelassen als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt) sowie vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Rechtsanwältin zugelassen zur Vertretung vor allen Deutschen Gerichten in 1. und 2. Instanz und zur Vertretung vor dem EuGH.
Hier bieten wir Ihnen wichtige Dokumente zum Download an.
Die Vollmacht umfasst sowohl die Prozeßvollmacht gemäß §§ 81 ff. ZPO, 302, 374 StPO und 67 VwGO als auch die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung.
Vertretervollmacht erteilt für das Anmelde- und Schutzbewilligungsverfahren, für das erteilte bzw. eingetragene Schutzrecht sowie für das Einspruchs-, Nichtigkeits-, Zwangslizenz- oder Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. Die Vollmacht schließt auch das Verfahren nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ein.
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