Kanzlei Burghardt & Burghardt in Berlin

Burghardt & Burghardt - Rechtsanwältin und Patentanwälte

European Patent & Trademark Attorneys
zugelassen als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt) sowie vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Rechtsanwältin zugelassen zur Vertretung vor allen Deutschen Gerichten in 1. und 2. Instanz und zur Vertretung vor dem EuGH.

Vollmachten / Power of Attorney

Hier bieten wir Ihnen wichtige Dokumente zum Download an.

Vollmacht Rechtsanwältin

Vollmacht für die Rechtsanwältin Rosemarie Burghardt

Die Vollmacht umfasst sowohl die Prozeßvollmacht gemäß §§ 81 ff. ZPO, 302, 374 StPO und 67 VwGO als auch die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung.

Vollmacht für den Patentanwalt

Vollmacht für den Patentanwalt als PDF-Dateien

Vertretervollmacht erteilt für das Anmelde- und Schutzbewilligungsverfahren, für das erteilte bzw. eingetragene Schutzrecht sowie für das Einspruchs-, Nichtigkeits-, Zwangslizenz- oder Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. Die Vollmacht schließt auch das Verfahren nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ein.

Auftragserteilung in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes

Auftragserteilung in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes als PDF-Datei

 

Anwaltskanzlei Burghardt und Burghardt

Rechtsanwältin und Patentanwälte

Am Falkenberg 60a D - 12524 Berlin Postfach 800116 D - 12491 Berlin

Telefon: Work+49 (0) 30 6725886 |Work+49 (0) 30 6797581 - 0
Telefax: Fax+49 (0) 30 6721674 |Fax+49 (0) 30 6797581 - 44
E-Mail: